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Die UZH untersteht dem schweizerischen Sozialversicherungssystem, das im Bereich der Vorsorge auf dem Dreisäulenprinzip beruht – der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule).
AHV/IV/EO (1. Säule) ist die obligatorische staatliche Vorsorge und dient der Sicherung des Existenzminimums im Alter.
Die berufliche Vorsorge (2. Säule), auch Pensionskasse genannt, ist ebenfalls obligatorisch und dient der Fortsetzung des bisherigen Lebensstandards auch nach der Pensionierung (in Verbindung mit der 1. Säule).
Die Professorinnen und Professoren der UZH sind bei der BVK Personalvorsorge, bei der VSAO oder bei der WWPK versichert.
Die private Vorsorge (3. Säule) beruht auf Freiwilligkeit und ermöglicht durch privates Sparen die Schliessung von Vorsorgelücken, die durch die 1. und 2. Säule nicht abgedeckt sind.