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Die WWPK ist die Pensionskasse der Professorinnen und Professoren der UZH, die vor dem 16. April 1989 an die UZH berufen wurden. Diese unterstehen der Verordnung über das Ruhegehalt der Professorinnen und Professoren der UZH (Ruhegehaltsverordnung).
Die WWPK wurde 1901 von Professoren der UZH als Genossenschaft ins Leben gerufen. Seit dem 1. Januar 2013 ist die WWPK eine Stiftung. Seit 1. Februar 2017 ist die WWPK ausserdem eine geschlossene Kasse und finanziert ihre Verpflichtungen ausschliesslich aus dem Stiftungsvermögen und dessen Erträgen.
Die WWPK versichert die emeritierten Professorinnen und Professoren der UZH und deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die finanziellen Folgen des Alters, bei Invalidität und im Todesfall. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und Unterstützungsleistungen in Notlagen erbringen.
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der WWPK und trägt die Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Ihm zur Seite steht die Geschäftsführung, die im Auftrag der Universitätsleitung von der Abteilung Professuren wahrgenommen wird.