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Gemäss Personalverordnung der UZH ernennt die Universitätsleitung – nach vorgängiger Nomination durch die Instituts- bzw. Seminarversammlung und Zustimmung durch die Fakultätsleitung – die Vorsteherinnen und Vorsteher sowie die Direktorinnen und Direktoren von Instituten, Seminaren, Kliniken und weiteren Organisationseinheiten.
Vorgehen
Der Antrag auf Ernennung einer neuen Vorsteherin bzw. eines neuen Vorstehers oder auf Verlängerung der Amtszeit der bisherigen Vorsteherin bzw. des bisherigen Vorstehers erfolgt auf dem Dienstweg an die Universitätsleitung (via Dekanat der jeweiligen Fakultät; bei Doppelinstituten sind beide Fakultäten einzubeziehen).
Funktionszulagen
Für die Leitungsfunktion wird in der Regel eine Zulage gemäss Reglement über die Funktionszulagen vom 9. Juli 2020 und gestützt auf die Aufteilung der Zulagen inneralb der Fakultäten ausgerichtet.