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Seit Anfang 2018 sind auch Professorinnen und Professoren der UZH zum Bezug von Lunch-Checks berechtigt. Die Lunch-Check-Karte ist ohne zeitliche Einschränkung von Montag bis Sonntag als Zahlungsmittel in zahlreichen Gastronomiebetrieben in der ganzen Schweiz einsetzbar.
Der monatliche Verpflegungsbeitrag beträgt bei einem Vollzeitpensum CHF 250.-. Von diesem Betrag werden je 50% (CHF 125.-) von der UZH und von der bzw. dem Mitarbeitenden getragen. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Verpflegungsbeitrag entsprechend.
Die Lunch-Check-Karte ist auch nach Beendigung Ihres Anstellungsverhältnisses an der UZH bis zum vollständigen Aufbrauchen des Guthabens gültig. Eine Gutschrift von Restguthaben ist nicht möglich. 12 Monate nach Erreichen des Restsaldos CHF 0.- werden Ihre Daten gelöscht.