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Informationen, wie nach Unfällen vorzugehen ist, sowie die entsprechenden Unfallmelde-Formulare und die Wegleitung zur Unfallversicherung, finden Sie auf der Website der Abteilung Personal in der Rubrik Arbeitszeit und Abwesenheiten.
Professorinnen und Professoren sind gebeten, das ausgefüllte und unterschriebene Formular direkt an die Abteilung Professuren zu schicken. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ist zudem ein Arbeitsunfähigkeits-Zeugnis beizulegen oder baldmöglichst nachzureichen. Ausserdem muss die Abwesenheit dem Dekanat zur Kenntnis gebracht werden.
Die Police-Nummer der UZH bei der AXA Versicherungen AG finden Sie hier (nach unten scrollen).
Nach Erhalt der Unfallmeldung informiert die AXA Versicherungen AG die verunfallte Person schriftlich über die genaue Schadennummer, die in künftigen Korrespondenzen (z.B. bei weiteren Rechnungen) zu verwenden ist. Für Rückfragen können Sie sich telefonisch direkt an die AXA Versicherungen AG wenden (Tel. +41 52 218 91 97).
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall wird der bisherige volle Lohn weiterhin ausgerichtet. Die UZH erhält von der Unfallversicherung einen Anteil der Lohnkosten zurückerstattet. Diese Taggelder werden der Kostenstelle der verunfallten Person gutgeschrieben und können zum Beispiel für Stellvertretungskosten verwendet werden. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach kantonalem Recht.