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Professorinnen und Professoren der Universität Zürich (UZH) mit einer zusätzlichen Anstellung am Universitätsspital Zürich (USZ) schliessen regelmässig privat Verträge für Beratungs- oder Referatstätigkeiten im Rahmen von Nebenbeschäftigungen ab. Gewisse Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner verlangen dazu eine Bestätigung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers (UZH oder USZ), dass diese/r mit dem Vertrag einverstanden sei. Die UZH gibt keine Bestätigung zum Vertrag ab, sondern nimmt ihn lediglich zur Kenntnis und bestätigt die Zulässigkeit der Ausübung einer Nebenbeschäftigung. Die Kenntnisnahme der UZH setzt die Kompatibilität des Vertrags mit den gesetzlichen Vorgaben zur Ausübung von Nebenbeschäftigungen sowie zu Erfindungen und urheberrechtlich geschützten Werken voraus.
Es ist zu beachten, dass Verträge für Beratungs- oder Referatstätigkeiten ausschliesslich in eigenem Namen abgeschlossen werden und deshalb keinerlei Hinweise auf die Tätigkeit an der UZH oder am USZ enthalten dürfen. In den Verträgen sind ausschliesslich die privaten Daten (Privatadresse, private E-Mail-Adresse etc.) aufzuführen. Die Erwähnung der Funktion an der UZH oder am USZ (z.B. Klinikdirektorin bzw. Klinikdirektor) ist nicht zulässig.
Die Bedingungen, die gegenüber der UZH und dem USZ eingehalten werden müssen, sind der Erklärung betreffend Berater-Verträge / Referenten-Tätigkeitenzu entnehmen.
Weder die UZH noch das USZ prüfen die privaten Verträge für Beratungs- oder Referatstätigkeiten. Ob der private Vertrag die Interessen und Rechte der Professorin bzw. des Professors sowie die Rechte der UZH als Arbeitgeberin berücksichtigt, liegt somit in deren Verantwortung. Die UZH stellt nach Eingang des Vertrags eine Erklärung aus, mit der sie vom Vertrag Kenntnis nimmt und die Zustimmung zur Ausübung der Beratungs- bzw. Referatstätigkeit im Sinne einer Nebenbeschäftigung erteilt.
Es ist zu beachten, dass für Nebenbeschäftigungen kein Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen der Anstellung an der UZH bzw. am USZ besteht und dass deshalb eine private Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen ist.
Der Ablauf bei Beratungs- und Referatsverträgen ist wie folgt: