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Das Auswahlverfahren liegt in der Verantwortung der Berufungskommission. Ihre Aufgabe ist es, die am besten geeignete Person für die ausgeschriebene Professur zu finden, welche die Forschung und Lehre der jeweiligen Organisationseinheit ideal ergänzt und zu deren Weiterentwicklung beiträgt.
Dazu befasst sich die Kommission mit den folgenden Teilschritten:
Bei der Sichtung der eingegangenen Bewerbungen und der Beurteilung der Eignung sind die wissenschaftlichen Leistungen in Forschung und Lehre sowie die sozialen Kompetenzen und Führungsqualitäten massgebend.
Bei der Beurteilung der Forschungsleistungen stützt sich die Berufungskommission auf fachübergreifende qualitative Kriterien (vgl. Vorgaben zum Auswahlverfahren). Handlungsweisend ist dabei auch die San Francisco Declaration on Research (DORA), die von der UZH bereits 2014 unterzeichnet wurde. Damit unterstreicht die UZH ihr Bestreben, bei der Bewertung von Forschungsleistungen auf die Verwendung von journalbasierten Metriken (z.B. Journal Impact Factor) zu verzichten.
Professorinnen und Professoren sind neben ihrer Verantwortung in Forschung und Lehre im Allgemeinen auch Führungspersonen. Mit den Kandidatinnen bzw. Kandidaten wird neben dem allgemeinen Interview auch ein strukturiertes Interview durchgeführt, mit dem die überfachlichen Kompetenzen (z.B. Führungs-kompetenz) gemessen werden können. Ein Expertenteam hat dieses in Zusammenarbeit mit den Fakultäten entwickelt, um die Kommissionsmitglieder bei der Beurteilung auch dieser Kriterien zu unterstützen.
Bei der Beurteilung der Lehrleistung orientiert sich die Berufungskommission am Best Practice-Paper der LERU A Pathway towards Multidimensional Academic Careers (vgl. Empfehlungen zur Einschätzung und Gewichtung der Lehrleistung in Berufungsverfahren (PDF, 64 KB)). Zentrales Anliegen des Papers ist es, das relative Gewicht von Lehre, Leadership und Outreach gegenüber Forschung in der Bewertung der Leistung von Forschenden zu stärken und Forschende aus einer Entwicklungsperspektive zu beurteilen.