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Abteilung Professuren

Anerkennung von Diplomen

Um in der Schweiz zu arbeiten oder eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren, müssen in vielen Fällen die im Ausland erworbenen Diplome oder Bildungsabschlüsse in der Schweiz anerkannt werden. Mit der Anerkennung wird bestätigt, dass das ausländische Diplom bzw. der Ausweis einem schweizerischen Diplom/Ausweis gleichwertig ist.

Je nach Staatsangehörigkeit und Dauer der beruflichen Tätigkeit kommen unterschiedliche Anerkennungsverfahren zur Anwendung. Zudem sind je nach Beruf und Vorbildung unterschiedliche Stellen für die Anerkennung zuständig.

Die nationale Kontaktstelle im Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) dient als erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung von ausländischen Diplomen.

SBFI-Kontaktstelle Diplomanerkennung
Anerkennungsverfahren
Zuständige Anerkennungsstellen bei Niederlassung
Zuständige Anerkennungsstellen in allen übrigen Fällen

Reglementierte und nicht-reglementierte Berufe

In der Schweiz wird zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen unterschieden. Diese Unterscheidung ist im Zusammenhang mit der Anerkennung von ausländischen Diplomen von Bedeutung.

Bei reglementierten Berufen ist die Ausübung des Berufs gesetzlich geregelt und an einen bestimmten Abschluss oder Titel gebunden. Nicht in der Schweiz erworbene Qualifikationen müssen anerkannt werden, damit man in der Schweiz im angestammten Beruf arbeiten darf.

Ist Ihr Beruf in der Schweiz nicht-reglementiert, ist zur Berufsausübung grundsätzlich keine Anerkennung des ausländischen Diploms oder Ausweises notwendig. 

Reglementierte Berufe / Tätigkeiten in der Schweiz

Weiterführende Informationen

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