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Wenn Sie beim Zuzug in die Schweiz Ihr privates Motorfahrzeug in die Schweiz einführen möchten und einen ausländischen Führerausweis besitzen, gibt es ein paar Punkte zu beachten.
Fahrzeuge, die während mindestens sechs Monaten im Ausland benutzt wurden, können als Übersiedlungsgut abgabefrei eingeführt werden. Neuere Fahrzeuge können mit einer Zollbewilligung während maximal zwei Jahren ab dem ersten Einreisetag in der Schweiz unverzollt und unversteuert benutzt werden. Detaillierte Informationen liefert die Eidgenössische Zollverwaltung.
Nachdem Sie Ihr Fahrzeug als Übersiedlungsgut beim Zoll gemeldet und diesen passiert haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 12 Monaten nach der Einreise beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons zur Immatrikulation anmelden. Wenn Sie im Kanton Zürich Wohnsitz nehmen, ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich für Sie zuständig.
Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Führerausweises, die sich in der Schweiz niederlassen, müssen ihren Führerausweis innert einer Frist von 12 Monaten nach der Einreise gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Die Bedingungen sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Das Strassenverkehrsamt informiert Sie über das Vorgehen und die Dokumente, die für den Umtausch des Führerausweises erforderlich sind.
Zur Fahrt auf Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) muss eine Abgabe bezahlt werden. Zu diesem Zweck muss eine Vignette erworben werden. Diese kann an vielen Verkaufsstellen wie Postämter, Tankstellen oder Garagen für CHF 40.- (Stand März 2022) gekauft werden und ist auf die Innenseite der Frontscheibe zu kleben.
Disclaimer: Der Inhalt dieser Webseite dient Informationszwecken und ist ohne Gewähr. Rechtsverbindliche Informationen beziehen Sie bitte direkt bei der Eidgenössischen Zollverwaltung oder beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich.