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Alle steuerpflichtigen Personen in der Schweiz haben jährlich ihre Steuererklärung auszufüllen, in der sie ihre Einkommen und das Vermögen deklarieren. Basierend auf den Angaben wird die zu entrichtende Steuer berechnet.
Zu Beginn des Jahres erhalten alle Steuerpflichtigen vom Kantonalen Steueramt eine Einladung zur Einreichung der Steuererklärung. Diese kann von Hand, mit einer speziellen Software oder online ausgefüllt werden. Eine Wegleitung gibt vor, wie die Steuererklärung ausgefüllt werden muss und bis wann sie mit welchen Beilagen bei der Steuerbehörde einzureichen ist. Es empfiehlt sich, vor dem Ausfüllen der Formulare die erforderlichen Unterlagen bereitzulegen.
In der Schweiz gilt das System der Gegenwartsbesteuerung. Das heisst, die Einkommens- und Vermögenssteuer ist für das Jahr geschuldet, in dem das Einkommen erzielt wird. Das Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende des Jahres (31. Dezember). Da die Steuerpflichtigen erst nach Ablauf des Steuerjahres wissen, wie hoch das Einkommen war, wird die Steuererklärung erst im folgenden Jahr ausgefüllt. Der Versand der Steuerklärung sowie die Veranlagung (definitive Einschätzung) und Abrechnung für das Steuerjahr findet daher jeweils erst im Folgejahr statt.
Damit Bund, Kantonen und Gemeinden trotz der zeitlichen Verzögerung Geldmittel für ihre laufenden Ausgaben zur Verfügung stehen, leisten die Steuerpflichtigen in Form von provisorischen Steuern Vorauszahlungen für ihre voraussichtliche Steuerschuld. Sobald das Steueramt anhand der Steuererklärung die Veranlagung vorgenommen hat, erstellt es die Schlussabrechnung und verrechnet die tatsächlich geschuldeten Steuern mit den Vorauszahlungen.
Beispiel:
2022 |
2023 |
---|---|
Bemessungsjahr = Steuerjahr provisorische Rechnung für 2022 |
Steuererklärung für 2022 Veranlagung und Schlussrechnung für 2022 |
Im ersten Quartal des Jahres erhalten die Steuerpflichtigen eine provisorische Rechnung (Zahlungsempfehlung). Der mutmasslich geschuldete Steuerbetrag basiert auf den letztgenannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Sobald die Steuererklärung definitv eingeschätzt worden ist, wird die Schlussabrechnung (Definitive Steuerrechnung) zugestellt.
Beispiel: Die Steuer für das Jahr 2022 wird im ersten Quartal 2022 provisorisch in Rechnung gestellt, obwohl sie erst im Jahr 2023 aufgrund der Steuererklärung 2022 definitiv berechnet werden kann.