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Assistenz- und Förderungsprofessuren sind befristete Stellen, die der Förderung des akademischen Nachwuchses dienen. Sie eröffnen jungen Akademikerinnen und Akademikern die Möglichkeit einer weiteren wissenschaftlichen Qualifikation mit dem Ziel, sich für eine unbefristete Professur bewerben zu können.
Assistenzprofessuren
Assistenzprofessorinnen und -professoren werden von der Universitätsleitung ernannt. Assistenzprofessuren werden in der Regel hauptsächlich von der UZH finanziert (Ausnahme: Stiftungsprofessuren).
Förderungsprofessuren
Förderungsprofessorinnen und -professoren werden auf der Grundlage eines Projektgesuchs von einer Forschungsförderungsinstitution (z.B. SNF) ausgewählt. Die Universitätsleitung beschliesst über die Anstellung. Förderungsprofessuren werden in der Regel hauptsächlich von der auswählenden Forschungsförderungsinstitution finanziert.
Vorgaben zur Schaffung und Besetzung von Assistenz- und Förderungsprofessuren