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Die Universitätsleitung hat 2015 Vorgaben zur Schaffung und Besetzung von Assistenz- und Förderungsprofessuren an der UZH erlassen.
Die Vorgaben erläutern die Begrifflichkeiten und gemeinsame Aspekte von Assistenz- und Förderungsprofessuren wie den Status, die Lehrverpflichtung oder die Einreihung in die entsprechende Lohnklasse. Darüberhinaus werden die Unterschiede zwischen Assistenz- und Förderungsprofessuren aufgezeigt, insbesondere, was das Auswahlverfahren, die Finanzierung oder die Befristung betrifft.