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Abteilung Professuren

Weiterführung Titel Professorin bzw. Professor

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der UZH (vor dem Altersrücktritt) kann die Professorin bzw. der Professor bei der Fakultätsleitung Antrag auf Weiterführung des Titels einer Professorin bzw. eines Professors stellen.

Zuständigkeiten

Die Fakultätsleitung prüft den Antrag und legt ihn bei Gutheissung zur Beurteilung der Erweiterten Universitätsleitung (EUL) vor (§ 8 UniO). Die EUL genehmigt abschliessend die Weiterführung des Professorinnen- bzw. Professorentitels nach dem Austritt (siehe § 59 Abs. 6 UniO).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Professuren

Gary Bild

Tel. +41 44 634 20 24