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Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der UZH (vor dem Altersrücktritt) kann die Professorin bzw. der Professor bei der Fakultätsleitung Antrag auf Weiterführung des Titels einer Professorin bzw. eines Professors stellen.
Die Fakultätsleitung prüft den Antrag und legt ihn bei Gutheissung zur Beurteilung der Erweiterten Universitätsleitung (EUL) vor (§ 8 UniO). Die EUL genehmigt abschliessend die Weiterführung des Professorinnen- bzw. Professorentitels nach dem Austritt (siehe § 59 Abs. 6 UniO).