Navigation auf uzh.ch
Bitte beachten Sie, dass die Abteilung Professuren eine Kopie Ihrer gültigen Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung - auch bei Verlängerungen - benötigt.
Dies gilt auch bei Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft, wonach der Abteilung Professuren ebenfalls eine Kopie des neuen Ausweises (Pass oder Identitätskarte) möglichst zeitnah und unaufgefordert zuzusenden ist (vgl. auch Änderung der Personalien).
Bei analog zu meldenden Anpassungen von Personendaten - Adressänderung, Änderung Zivilstand, Einbürgerung, Änderung Bankverbindung - oder bei quellensteuerrelevanten Datenanpassungen - bspw. Erlangung/Wegfall einer (Grenzgänger-)Bewilligung, Aufnahme/Wegfall der Berufstätigkeit der Partnerin/des Partners, (nicht mehr) zu berücksichtigende Kinder - ist das jeweils dafür vorgesehene Formular zu verwenden (siehe dazu nachstehend Änderung der Personalien bzw. Quellensteuern).
Alle weiteren Änderungen Ihre Person betreffend, die nicht eigens in einem Formular berücksichtigt sind, teilen Sie uns bitte per E-Mail unter Beifügung allfälliger Beilagen mit (siehe nachstehend die betreffenden Kontaktangaben).
Im Falle anderweitiger Arbeitsorte ausserhalb der Schweiz, bspw. bei (Corona-bedingten) Homeoffice-Einsatztagen, ist dies der Abteilung Professuren (insbesondere aus versicherungs- sowie steuertechnischen Gründen) ebenfalls rechtzeitig mitzuteilen.
Die entsprechenden Unterlagen und Informationen senden Sie bitte an Frau Maria Marciello oder Frau Nicole Mosimann.
Vielen Dank für Ihre Berücksichtigung und geschätzte Unterstützung.