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Professorinnen und Professoren der UZH haben die Möglichkeit, unbezahlte Urlaube zu beantragen.
Anträge auf unbezahlte Urlaube sind auf dem Dienstweg bei der Universitätsleitung einzureichen. Dabei ist die Regelung der Stellvertretung, insbesondere in der Lehre, ausführlich darzulegen. Bei Professorinnen und Professoren, die klinisch tätig sind, ist dem Antrag zudem die Zustimmung der entsprechenden Spital- oder Klinikleitung beizulegen.
Je nach Dauer des unbezahlten Urlaubs werden die Unfallversicherung und die Risikoversicherung bei der Pensionskasse (BVK und VSAO) nicht mehr weitergeführt. Bei der Unfallversicherung besteht die Möglichkeit, mittels Abredeversicherung den Versicherungsschutz bis zu sechs Monaten zu verlängern.
Die Risikoversicherung bei der BVK und der VSAO kann längstens zwei Jahre weitergeführt werden. Bei der BVK muss der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn des unbezahlten Urlaubs eintreffen.
Die Abteilung Professuren informiert die betroffenen Personen jeweils im Rahmen des Versands der Verfügungen zum unbezahlten Urlaub über die Möglichkeit zur Weiterversicherung bzw. legt die entsprechenden Anmeldeformulare bei. Die Prämien sind in jedem Falle vor Antritt des unbezahlten Urlaubs zu begleichen.