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Professorinnen und Professoren der UZH erhalten je nach Alter 25 bis 32 Tage Ferien pro Jahr. Hinzu kommen diverse Feiertage bzw. Tage mit reduzierter Sollarbeitszeit. Neben den regulären Ferien besteht die Möglichkeit, Abwesenheiten in Form von Forschungssemestern, Kurzabwesenheiten, bezahlten oder unbezahlten Urlauben zu beantragen.
Auslandaufenthalte bei dienstlichen Abwesenheiten von mehr als einem Monat Dauer sind rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Monate vor Abreise, zwingend der Abteilung Professuren zu melden, damit die korrekte Sozialversicherungsunterstellung geprüft werden kann. Gegebenenfalls wird durch die UZH bei den zuständigen Behörden die erforderliche Entsendebestätigung oder Weiterführung der AHV-Unterstellung beantragt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Reiseversicherung, insbesondere bezüglich Reisen in Risikogebiete.
Details zu den verschiedenen Abwesenheiten finden Sie in der entsprechenden Rubrik: