Navigation auf uzh.ch
Sie wurden zur Professorin oder zum Professor der UZH berufen und werden demnächst Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und hier Ihre Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Für die Einreise und den Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Regelungen.
Das Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich und in der Schweiz wird durch Bundesrecht sowie völkerrechtliche Verträge geregelt. Das Migrationsamt des Kantons Zürich vollzieht dieses Recht und erteilt nach vorgängiger Prüfung der entsprechenden Gesuche Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen.