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Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, bringt meist auch seinen Hausrat mit. Damit Hab und Gut abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden kann, muss der Wohnsitz bereits in der Schweiz liegen, d.h. es muss bereits ein Mietvertrag oder ein Arbeitsvertrag vorliegen.
Informationen zur Übersiedelung Ihres Hausrats in die Schweiz finden Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) (siehe Teaser).
Um den Umzug in die Schweiz zu erleichtern, stehen die Dienste professioneller Relocation-Firmen zur Verfügung, die Untstützung bei der Wohnungssuche und auf Wunsch bei der Integration anbieten (siehe Teaser).
Die UZH unterstützt neu berufene Professorinnen und Professoren der UZH mit einer Beteiligung an den Kosten für ihren Umzug vom Ausland in die Schweiz.