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Im Rahmen der Berufungsverhandlung wurden Sie über die Einreiseformalitäten und Ihre entsprechenden Pflichten durch die Abteilung Professuren informiert. Wir sind bemüht, Ihnen das Verfahren möglichst einfach zu gestalten und Rückfragen oder Korrespondenzen mit Behörden für Sie zu übernehmen.
Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte deshalb zuerst unbedingt bei Ihrer Ansprechperson in der Abteilung Professuren.
Bitte beachten Sie: Ihnen obliegt die Pflicht, sich innert der vorgegebenen Fristen bei der zuständigen Stelle persönlichen anzumelden. Details dazu finden in Sie in den folgenden beiden Rubriken bzw. Merkblätter.
Staatsangehörige aus einem EU-28- oder EFTA-Staat müssen sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder bei Wohnsitz in der Stadt Zürich beim Personenmeldeamt der Stadt Zürich anmelden. Bitte beachten Sie dazu das nachfolgende Merkblatt.
Meldepflicht für Bürgerinnen und Bürger aus EU-/EFTA-Staaten (PDF, 63 KB)
Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA-Ländern benötigen für die Einreise, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit eine von der Arbeitsmarktbehörde bewilligte Zulassung. Dabei erhalten Visumspflichtige eine Visumsermächtigung, Nicht-Visumspflichtige eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung.
Gesuch um Einreisebewilligung (nur bei Visumspflicht auszufüllen)