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Die UZH unterstützt neu berufene Professorinnen und Professoren der UZH mit einer Beteiligung an den Kosten für ihren Umzug vom Ausland in die Schweiz. Darunter fallen neben Kosten für die Übersiedlung von Hab und Gut auch Reisekosten oder Beiträge für Dienstleistungen von Wohnungsvermittlungsagenturen. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Umzugskosten von Förderungsprofessorinnen und Förderungsprofessoren.
Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Umzugskostenbeteiligung: