Navigation auf uzh.ch
Im Falle eines Austritts infolge Kündigung bzw. Auflösung des Anstellungsverhältnisses (mit Ausnahme der Altersrücktritte) erfolgt auch der Austritt aus der Pensionskasse (BVK oder VSAO).
Nachdem die Kündigung von der Universitätsleitung bestätigt bzw. der vorzeitige Austritt bewilligt wurde, erhält die Professorin bzw. der Professor von der Abteilung Professuren das Merkblatt «Freizügigkeitsleistung» und das Formular «Persönliche Erklärung». Auf dem Formular ist anzugeben, wohin das Freizügigkeitsguthaben überwiesen werden soll oder ob eine Barauszahlung gewünscht wird. Bei Wunsch auf Barauszahlung ist zusätzlich das Formular Antrag auf Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung auszufüllen. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden versicherten Personen hat die Partnerin bzw. der Partner dem Antrag auf Barauszahlung mit ihrer bzw. seiner beglaubigten Unterschrift zuzustimmen. Bei einem Wechsel in den EU-/EFTA-Raum gelten besondere Bestimmungen, die dem BVK-Merkblatt «Freizügigkeitsleistung» zu entnehmen sind.
Nachdem die Kündigung von der Universitätsleitung bestätigt bzw. der vorzeitige Austritt bewilligt wurde, erhält die Professorin bzw. der Professor von der Abteilung Professuren das Formular «Austrittserklärung». Auf dem Formular ist anzugeben, wohin das Freizügigkeitsguthaben überwiesen werden soll oder ob eine Barauszahlung gewünscht wird. Bei Wunsch auf Barauszahlung ist zusätzlich das Formular «Gesuch um Barauszahlung» auszufüllen, das dem bzw. der Versicherten von der VSAO zugestellt wird. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden versicherten Personen hat die Partnerin bzw. der Partner dem Antrag auf Barauszahlung mit ihrer bzw. seiner beglaubigten Unterschrift zuzustimmen. Bei einem Wechsel in den EU-/EFTA-Raum gelten besondere Bestimmungen, die dem VSAO-Stiftungsreglement zu entnehmen sind.