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Es gibt verschiedenste Anlässe, für welche Professorinnen und Professoren zusätzlich zu den ordentlichen Ferien Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Insbesondere für familiäre Ereignisse (z.B. Hochzeit) oder persönliche Angelegenheiten (z.B. Umzug) wird bezahlter Urlaub gewährt.
Bei überwiegenden dienstlichen Interessen kann die Gewährung von bezahltem Urlaub auch verweigert oder es können Auflagen gemacht werden.
Einige Beispiele von Ereignissen mit den jeweiligen Urlaubsansprüchen:
Die abschliessende Auflistung aller Ereignisse mit den jeweiligen Urlaubsansprüchen findet sich in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO).
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* für die Mutter: siehe Mutterschaftsurlaub/Elternschaft
* für den Vater: zusätzliche Regelung siehe Mutterschaftsurlaub/Elternschaft